{"id":9,"date":"2019-10-30T19:28:17","date_gmt":"2019-10-30T18:28:17","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.katzzoom.de\/?page_id=9"},"modified":"2020-04-17T18:23:02","modified_gmt":"2020-04-17T16:23:02","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/katzzoom.de\/?page_id=9","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-normal-font-size\">Herausgeberin: Martina Katz \/ Pestalozzistra\u00dfe 22 \/ 21509 Glinde \/ Germany \/ info(at)katzzoom.de \/ +4940 7107383<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Inhalte auf dieser Website sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Kein Teil der Inhalte darf ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, ersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive \u00fcbernommen oder Dritten unter einer fremden URL zug\u00e4nglich gemacht werden. Haftungshinweis: Trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernimmt die Herausgeberin keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. F\u00fcr den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie\u00dflich deren Betreiber verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen von Martina Katz (Journalistin)<br><br>Allgemeines<br><\/strong>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitr\u00e4ge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Journalistin. Es wird vor\u00fcbergehend zur Aus\u00fcbung der Rechte f\u00fcr die bei Auftragserteilung bzw. Annahme des Materials vereinbarte(n) Nutzungsart(en) \u00fcberlassen. Die Lieferung des Materials und die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt sind. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch f\u00fcr Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Honorare<\/strong><br>Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die H\u00f6he des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, finden die in den \u201eGemeinsamen Verg\u00fctungsregeln f\u00fcr Tageszeitungen\u201c festgelegten S\u00e4tze Anwendung als Untergrenze. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Verg\u00fctung (\u00a7 32 UrhG) bleibt unber\u00fchrt. Die Rubrik &#8222;Hinweis&#8220; gilt erg\u00e4nzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sp\u00e4testens bis zum 15. des auf den Erscheinungsmonat folgenden Monats zur Zahlung f\u00e4llig. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erkl\u00e4rt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Urheberrecht<\/strong><br>F\u00fcr jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Die einger\u00e4umten Rechte gelten nur f\u00fcr den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des urspr\u00fcnglich einger\u00e4umten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Journalistin erlaubt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die \u00dcbertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Journalistin nicht erfolgen. Zudem darf das Material ohne vorherige, schriftliche Zustimmung nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet werden. Das Material darf weder entstellt, noch sonst beeintr\u00e4chtigt werden. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verf\u00e4lscht werden. Ein Urhebervermerk wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identit\u00e4t des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag l\u00e4sst. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen l\u00e4sst. Die \u00dcbertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Auch f\u00fcr Folgeauftr\u00e4ge gelten stets die AGB der Journalistin. Der Besteller ist verpflichtet, unaufgefordert ein Belegexemplar gem. \u00a7 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern. Ersatzweise kann er ein pdf zur Verf\u00fcgung stellen.&nbsp;Ist Exklusivnutzung vereinbart, so gilt diese stets nur f\u00fcr die entsprechende Ausgabe der Publikation und erlischt mit Erscheinen der Folgeausgabe unabh\u00e4ngig davon, um welches Medium es sich handelt. Der Urheber ist grunds\u00e4tzlich und unabh\u00e4ngig von vereinbarten Exklusivrechten von dem Moment des Erscheinens der Folgeausgabe an frei in der Vergabe weiterer Nutzungsrechte an andere auch zur sofortigen Aus\u00fcbung nach seinem Ermessen. Wird eine Exklusivnutzung vereinbart und bezahlt, aber dennoch nicht ausge\u00fcbt, erl\u00f6schen diese Nutzungsrechte ein Jahr nach Rechnungsdatum. Der Urheber ist dann frei in der neuerlichen Vergabe der Nutzungsrechte nach seinem Ermessen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung, Kosten<\/strong><br>Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Material wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzanspr\u00fcche ein Mindesthonorar in H\u00f6he des zweifachen Nutzungshonorars f\u00e4llig. Die Journalistin haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von ihr angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder anderen \u00dcbermittlungen oder diesen beigef\u00fcgten Anh\u00e4ngen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datentr\u00e4gern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Besondere Regelungen f\u00fcr Bildmaterial<\/strong><br>Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung von Bildmaterial, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller diese Zustimmung nicht ein, hat er die Journalistin von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen. Der Besteller hat die Journalistin von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis<\/strong><br>Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind f\u00fcr die Honorierung bei Bildbeitr\u00e4gen mindestens die jeweils aus der \u00dcbersicht der markt\u00fcblichen Honorare f\u00fcr die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeitr\u00e4gen mindestens die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) bzw. die \u201eGemeinsamen Verg\u00fctungsregeln f\u00fcr Tageszeitungen\u201c anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erf\u00fcllungsort<\/strong><br>f\u00fcr die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, f\u00fcr die R\u00fccklieferung der Sitz der Journalistin. Gerichtsstand ist der Sitz der Journalistin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herausgeberin: Martina Katz \/ Pestalozzistra\u00dfe 22 \/ 21509 Glinde \/ Germany \/ info(at)katzzoom.de \/ +4940 7107383 Alle Inhalte auf dieser Website sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. 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